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Wer hat Anspruch auf die Leiche? Georg Boreck und die 60 Taler des Beuthener Henkers

Bytomski kat Georg Boreck z mieczem w tle i napisem: Kto ma prawo do trupa? Georg Boreck i 60 talarów bytomskiego kata (Bytom 1680).

FLACZEK.COM AUS DEM SCHATTEN DES ALTEN BEUTHEN

Wer hat Anspruch
auf die Leiche?

Georg Boreck und die 60 Taler des Beuthener Henkers

Beuthen · Peiskretscham · Alt-Tarnowitz
Vergessen wir die düsteren Verliese. Hier geht es um gesparte Gebühren, gekränkte Amtsehre und einen Streit, der bis nach Prag führte.

EIN FALL AUS DEM JAHR 1680

Würde Beuthen (Bytom) heute die Stelle eines städtischen Henkers ausschreiben, würden wir erst einmal im Kalender nachsehen, ob der 1. April ist. Als Nächstes würden wir einen Hackerangriff auf die Website der Stadtverwaltung vermuten.

Im 17. Jahrhundert lautete die Frage allerdings: Wie viel zahlen sie, und warum lässt die „Überweisung“ schon wieder auf sich warten?

Georg Boreck hatte eine solche Stelle. Und wie jeder Fachmann, der etwas auf sich hielt, konnte er es überhaupt nicht leiden, wenn ihm jemand ins Handwerk pfuschte. Im Frühjahr 1680 entdeckte der Beuthener Scharfrichter, dass in seinem Revier einige Angelegenheiten „in aller Stille“ und ohne seine Beteiligung erledigt worden waren. Statt zum Beil griff Boreck zur Feder, bezifferte seinen entgangenen Verdienst auf runde 60 Taler und zog vor Gericht.

Illustration: Der Beuthener Henker an einem Tisch mit einem aufgeschlagenen Rechnungsbuch und Münzen.
Der Henker bei der Abrechnung. Illustration, inspiriert von der Geschichte Georg Borecks; sie zeigt kein historisch belegtes Porträt.

Ein Auftrag hinter seinem Rücken

Am 10. April 1680 hatte Georg Boreck von seinem Nachbarn endgültig genug. Es ging um Wenzel Ohm Januschewski, den Herrn von Alt-Tarnowitz (Stare Tarnowice), der offenbar fand, dass die Dienste des Beuthener Meisters zu teuer seien und man sich auch mit eigenen Leuten behelfen könne.

Nach der Chronik Franz Gramers hatte sich der Adlige den Unmut des Henkers gleich zweimal zugezogen. Zum einen hatten Januschewskis Leute die Leichen zweier Frauen, die sich auf seinen Gütern das Leben genommen hatten, selbst hinausgeschleppt und begraben. Den Beuthener Henker hatten sie dabei völlig übergangen. Zum anderen waren zwei Verurteilte aus dem Dorf des Herrn Wenzel zur Hinrichtung nach Peiskretscham (Pyskowice) statt nach Beuthen geschickt worden. Wieder ohne unseren Protagonisten.

Man könnte meinen, der Henker habe einfach weniger düstere Arbeit gehabt. Für ihn bedeutete es entgangenen Verdienst.

Im 17. Jahrhundert unterlag der Leichnam eines Menschen, der sich selbst getötet hatte, einem strengen Tabu. Die gewöhnlichen Einwohner wollten ihn nicht berühren, deshalb gehörten das Wegschaffen und die Bestattung zu den bezahlten Aufgaben des Henkers. Ein Auftrag war ein Auftrag. Januschewski hatte nicht nur die vorgesehenen Abläufe umgangen, sondern Boreck vor allem um seinen redlich verdienten Lohn gebracht.

Der Henker im Abo

Wie kam Peiskretscham überhaupt in diese Geschichte? Die umliegenden Städte hatten in Sachen Henker schon lange gemeinsame Interessen, bevor Boreck zur Welt kam.

Einen hauptamtlichen Strafvollstrecker zu unterhalten, der in den Urkunden als Züchtiger oder Nachrichter bezeichnet wurde, kostete einiges. Zum Glück gab es aber nicht jeden Tag etwas zu tun. Die Nachbarn kamen deshalb auf eine ausgesprochen praktische Idee: Warum sollte jeder einen eigenen Fachmann bezahlen, wenn man gemeinsam einen in Beuthen finanzieren konnte?

Bereits 1406 schloss Peiskretscham einen Vertrag mit Beuthen: Die Stadt verpflichtete sich, einen Groschen pro Woche beizusteuern, solange Beuthen einen Henker unterhielt. Acht Jahre später, 1414, buchte Tost (Toszek) ein nahezu identisches Paket und steuerte jede Woche einen Groschen böhmischer Münze bei.

Ein Henker im Abo klingt nach schwarzem Humor, ging wirtschaftlich aber bestens auf. Der wöchentliche Groschen war die Gebühr für die „Einsatzbereitschaft“. Musste der Mann tatsächlich die Ärmel hochkrempeln und anreisen, wurde gesondert abgerechnet. So etwa in Tarnowitz (Tarnowskie Góry), das im April 1667 höflich darum bat, sich den Beuthener Henker für eine Hinrichtung ausleihen zu dürfen.

Illustration: Zwei mittelalterliche Ratsherren an einem Tisch mit einem aufgeschlagenen Rechnungsbuch und Münzen.
Rechnungsbuch, Münzen und ein wöchentlicher Beitrag. Symbolische Illustration zu den Vereinbarungen von Peiskretscham und Tost mit Beuthen aus den Jahren 1406 und 1414.

Mehr als nur das Schafott (und ein eifriger Praktikant)

In der Popkultur steht der Henker mit schwarzer Kapuze auf einem Podest. In den Stadtarchiven steht er deutlich häufiger an der Kasse an.

Alte Unterlagen aus dem Beuthener Archiv zeigen, dass der Scharfrichter ein festes Jahresgehalt (Salarium) erhielt. Dazu verdiente er sich etwas pro Einsatz hinzu: für Folterungen, Hinrichtungen oder eben das Wegräumen von Leichen, die sonst niemand anfassen wollte. Die Regel für die Abrechnung war einfach: Wer die Leistung bestellt, bezahlt sie auch. In Peiskretscham wurde schon 1574 festgehalten, dass die Stadt den Henker bezahlt, wenn ein Übeltäter innerhalb der Stadt gefasst wird. Brachte dagegen der Pfandherr einen Delinquenten aus seinen Dörfern, ging die Rechnung an ihn. Im Zuge jener Einigung musste der Pfandherr außerdem acht Gulden begleichen, die er dem Henker seit Längerem schuldete. Zahlungsverzug im Dienstleistungsgewerbe ist offenbar keine Erfindung unserer Zeit.

Trotz des düsteren Berufs galt die Beuthener Stelle als durchaus einträglich. So sehr, dass es an Bewerbern für einen Berufswechsel nicht mangelte. In den Archivalien ist die Geschichte von Johannes Röthgel überliefert, einem Stadtboten, der sich über den mageren Verdienst beim Briefetragen beklagte. Also bewarb er sich als Henker, verwies stolz auf seine Herkunft aus einer Scharfrichterfamilie und bot an, völlig unentgeltlich zu arbeiten, bis er sein Können in der Praxis unter Beweis gestellt hätte.

Eine eigenwilligere Vorstellung von einer unbezahlten Probezeit lässt sich kaum denken. Finanziell schien sich der Einsatz aber zu lohnen.

60 Taler und ein Ausflug nach Prag

Kehren wir zu Georg Boreck zurück, denn unser Protagonist hatte gewiss nicht vor, ehrenamtlich zu arbeiten. Mit dem Herrn von Alt-Tarnowitz lag er obendrein schon länger im Streit. Im Mai 1677 hatte er sich bei Graf Henckel über Wenzel Ohm beschwert, der ihm fast denselben Streich gespielt hatte: umgangene Bestattungsgebühren und zwei Verurteilte, die nach Peiskretscham geschickt worden waren. Damals zahlte der Graf dem Henker eine Entschädigung, und es wurde stiller um die Sache.

Als sich die Geschichte drei Jahre später wiederholte, war das Maß voll. Boreck stellte die entgangenen Aufträge in Rechnung.

Zum Vergleich: Aus Aufzeichnungen, die zwei Jahrzehnte später entstanden, geht hervor, dass der Henker für eine Hinrichtung etwa 12 Taler kassierte. 60 Taler waren also eine ordentliche Summe, für die sich ein Streit lohnte.

Und hier beginnt der beste Teil der Geschichte. Der Adlige aus Alt-Tarnowitz verlor den Prozess, sah sich aber in seiner Ehre gekränkt und dachte gar nicht daran, den Henker zu bezahlen. Januschewski legte beim Gericht in Prag Berufung ein.

Stellen wir uns die Mienen der ehrwürdigen Prager Richter vor, auf deren Schreibtischen ein überaus dringender Streit aus Schlesien landete: Wer hatte das Recht, zwei Leichen zu begraben und für zwei Gehängte Gebühren einzuziehen? Das Handwerksrecht erwies sich allerdings als ebenso hart wie das Henkerbeil. Das Prager Gericht wies die Berufung des Adligen zurück. Boreck hatte den Prozess gewonnen.

Ob er seine 60 Taler am Ende tatsächlich in bar sah, verraten die Chroniken nicht. Und bekanntlich sind auch heute noch ein Urteil in der Tasche und Geld auf dem Konto zwei völlig verschiedene Dinge.

Illustration: Der Beuthener Henker zeigt auf ein Dokument auf dem Tisch, während ihm ein Adliger mit verschränkten Armen gegenübersitzt.
Der Streit um die Gebühren des Henkers — eine symbolische Illustration. Die Szene rekonstruiert weder eine bestimmte Gerichtsverhandlung noch das Aussehen des Prager Gerichts.

Der seltsamste Posten im Stadthaushalt

Über Georg Borecks weiteres Schicksal schweigen die Quellen. Wir wissen nicht, wie er aussah, wo genau er wohnte oder wie lange er noch das Beuthener Schafott betreute. In die Geschichte der Region ging er nicht mit einer spektakulären Hinrichtung ein, sondern mit seinem kompromisslosen Kampf um den ihm zustehenden Verdienst.

Gerade dieser Gegensatz regt die Vorstellungskraft besonders an. Ein Henker mit einer Klageschrift in der Hand wirkt beinahe wie eine Figur aus unserer Gegenwart. Wir verstehen seinen Ärger, wenn ein Kunde überlegt, wie er um die Gebühren herumkommt. Für einen Moment kann man fast vergessen, um welche Branche es bei diesem Streit eigentlich ging.

Beuthen, Peiskretscham, Tost, Alt-Tarnowitz. Vertraute Namen, zwischen denen vor mehr als dreihundert Jahren Aboverträge und Zahlungsaufforderungen für die allerletzten Dienste zirkulierten.

Schwert oder Beil … das stellt man sich vor,
doch im alten Beuthen musste selbst der Henker seine Rechnungen bezahlen.

Literatur und Quellenhinweis 5 Titel
  1. Franz Gramer, Chronik der Stadt Beuthen in Oberschlesien, Beuthen 1863, S. 161 (der unter dem 10. April 1680 verzeichnete Fall) sowie S. 350–351 (Verträge von 1406 und 1414). Für diesen Artikel wurden das Zitat und die Erläuterung dieser Passagen im Beitrag von Johannes Chrząszcz aus dem Jahr 1920 herangezogen.
  2. Johannes Chrząszcz, Ein sacraler Hügel bei Peiskretscham, „Der Oberschlesier“, 6. November 1920, 2. Jahrgang, Nr. 45, S. 5. Grundlage für die Darstellung des Falls Boreck nach Gramer.
  3. Georg Büchs, Der Beuthener Scharfrichter im Mittelalter, „Ostdeutsche Morgenpost“, 5. Januar 1928, Nr. 5, „Unterhaltungsbeilage“. Angaben zu Amt und Vergütung, Nachrichten aus den Jahren 1667 und 1677, die Bewerbung Johannes Röthgels sowie die spätere Gebühr von 12 Talern. Scan der Seite mit dem Artikel bei DigiShelf.
  4. Franz Stodolka, Deutsches Schicksal der Stadt Beuthen in Oberschlesien, 10. Fortsetzung, Abschnitt über die Beschwerde vom 10. April 1680.
  5. Geschichte der Stadt Peiskretscham, S. 197, Abschnitt über die Aufteilung der Kosten für die Tätigkeit des Henkers und acht Gulden Zahlungsrückstand im Zusammenhang mit der Vereinbarung von 1574.

Quellenhinweis. Der Verlauf des Streits von 1680, die Forderung von 60 Talern und der Ausgang der Berufung werden nach Gramers Darstellung wiedergegeben, die Chrząszcz zitiert und die mit Stodolkas Beschreibung übereinstimmt. Es handelt sich nicht um drei voneinander unabhängige Zeugnisse.

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